Kündigungsschutz · Arbeitnehmer

Kündigung erhalten?
Sie haben drei Wochen.

Rechtsanwalt Franz Schelkle vertritt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Kündigungsschutzklagen und begleitet Sie von der ersten Einschätzung bis zum Vergleich vor dem Arbeitsgericht – mit klaren Antworten, fairen Konditionen und kurzen Wegen.

Fristrechner

Wie lange haben Sie noch?

Antippen und Datum auswählen (TT.MM.JJJJ)
Datum eingeben, und ich berechne sofort, wie viel Zeit Ihnen nach § 4 des Kündigungsschutzgesetzes noch bleibt.

Hinweis: Die Berechnung ist ein Orientierungswert und ersetzt keine Rechtsberatung. Berücksichtigt werden Wochenenden sowie die bundesweiten und die bayerischen Feiertage; regionale Besonderheiten einzelner Gemeinden kann sie nicht abbilden. Im Zweifel gilt deshalb: lieber einen Tag zu früh anrufen als einen zu spät.

Leistungen

Was ich für Sie tue

Ich bin auf Kündigungsschutz spezialisiert und begleite Sie mit klarem Blick für Ihr Ziel: die Kündigung abwenden oder eine faire Abfindung erzielen.

§

Kündigungsschutzklage

Ich prüfe Ihre Kündigung umfassend anhand des Kündigungsschutzgesetzes, des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Betriebsverfassungsgesetzes und reiche die Klage fristgerecht beim Arbeitsgericht ein.

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Abfindungsverhandlung

Ich verhandle konsequent für eine faire Abfindung und behalte dabei Ihre steuerliche Situation über die Fünftelregelung sowie ein mögliches Sperrzeit-Risiko im Blick.

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Prüfung Ihrer Kündigung

Ob ordentlich oder außerordentlich, betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt begründet – ich prüfe jede Kündigung sorgfältig auf ihre formale und materielle Wirksamkeit.

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Aufhebungsvertrag

Bevor Sie unterschreiben, prüfe ich den Vertrag auf Fallstricke wie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld oder eine Turboklausel und verhandle bei Bedarf nach.

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Arbeitszeugnis

Sind Formulierungen unklar oder verschlüsselt negativ, setze ich eine Berichtigung durch – mindestens auf die Note „gut", wenn Ihre Leistung das rechtfertigt.

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Freistellung & Restansprüche

Ob Resturlaub, Überstunden, Bonus, Provision oder betriebliche Altersversorgung – was Ihnen noch zusteht, setze ich für Sie durch.

Ablauf

Vier Schritte, ein klarer Weg

Vom ersten Anruf bis zum Vergleich oder Urteil wissen Sie jederzeit, wo wir stehen und was als Nächstes kommt.

01

Anruf oder E-Mail

Sie schildern kurz die Situation, und ich melde mich noch am selben oder folgenden Werktag zurück.

02

Ersteinschätzung

Ich prüfe Ihre Kündigung, den Vertrag und die Umstände und sage Ihnen ehrlich, wie die Chancen wirklich stehen.

03

Klage beim Arbeitsgericht

Ich reiche die Klage fristgerecht innerhalb der drei Wochen ein und vertrete Sie im Güte- sowie im Kammertermin.

04

Ergebnis

In den meisten Fällen endet das Verfahren mit einem Vergleich und einer Abfindung, wo es sinnvoll ist auch mit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder einem Urteil.

Abfindungsrechner

Was ist realistisch drin?

Für Abfindungsverhandlungen hat sich in der Praxis eine Faustformel etabliert, die sich an einer gesetzlichen Wertung orientiert: 0,5 Bruttomonatsgehälter je Beschäftigungsjahr – genau der Satz, den das Kündigungsschutzgesetz in § 1a als Abfindungsangebot bei einer betriebsbedingten Kündigung vorsieht.

Eine Garantie ist das freilich nicht, denn ob und in welcher Höhe sich am Ende tatsächlich eine Abfindung durchsetzen lässt, hängt von den Erfolgsaussichten Ihrer Klage, dem Prozessrisiko des Arbeitgebers und den Umständen des Einzelfalls ab – nach oben wie nach unten. Genau das bespreche ich mit Ihnen im Erstgespräch.

0,5-Faustformel

Ihre grobe Orientierung

Gehalt und Beschäftigungsdauer eingeben, um eine Orientierung zu erhalten.

Hinweis: Unverbindliche Faustformel-Rechnung, keine Rechtsberatung und kein Anspruch. Abfindungen sind grundsätzlich steuerpflichtig, häufig aber ermäßigt über die sogenannte Fünftelregelung nach § 34 Einkommensteuergesetz.

Rechtsanwalt Franz Schelkle
Über mich

Franz Schelkle

Als Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Tutzing am Starnberger See vertrete ich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in München, im Landkreis Starnberg und darüber hinaus.

Mein Ansatz ist denkbar einfach: verständliche Sprache statt Fachchinesisch, eine ehrliche Einschätzung statt überzogener Versprechen und eine klare Kalkulation von Anfang an. Ist eine Kündigung offensichtlich wirksam, sage ich Ihnen das offen; lohnt es sich zu klagen, gehen wir den Weg gemeinsam.

„Termine auf Wunsch auch außerhalb der Bürozeiten — Ihre Situation lässt sich selten zwischen 9 und 17 Uhr regeln."

Kanzlei & Kontakt

Adresse
Pommernstraße 4a
82327 Tutzing
Telefon
+49 160 5183343
E-Mail
kanzlei@ra-schelkle.de
Tätigkeit
Arbeitsrecht — Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
Kammer
Rechtsanwaltskammer München
Kosten

Transparenz statt Überraschung

Sie sollen von Anfang an wissen, was auf Sie zukommt und ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.

Ersteinschätzung

Das erste kurze Telefonat, in dem wir gemeinsam klären, ob eine Klage für Sie überhaupt sinnvoll ist, kostet Sie nichts. Erst wenn wir uns gemeinsam entscheiden, weiterzumachen, entstehen Kosten.

Erstberatung & Verfahren

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder bei Bedarf nach einer individuellen Honorarvereinbarung.

  • Mit Rechtsschutzversicherung: Ich kläre für Sie kostenfrei, ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.
  • Ohne Rechtsschutzversicherung: Sie erhalten von mir vorab eine transparente Kostenschätzung, bevor Sie sich entscheiden.
  • Vor dem Arbeitsgericht (1. Instanz): Dort trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst, auch wenn Sie gewinnen (§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz).
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Die wichtigsten Fragen vorab — für alles Weitere ist das kostenfreie Erstgespräch da.

Was kostet die Ersteinschätzung?
Das erste Telefonat zur Klärung Ihrer Situation ist kostenfrei. Erst wenn wir gemeinsam entscheiden, die Sache weiterzuverfolgen, entstehen Kosten.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
In vielen Fällen ja. Ich prüfe kostenfrei, ob und in welchem Umfang Ihre Rechtsschutzversicherung eintritt, bevor weitere Schritte erfolgen.
Was passiert, wenn ich die 3-Wochen-Frist verpasse?
Die Kündigung gilt dann in aller Regel von Anfang an als wirksam, unabhängig davon, ob sie eigentlich rechtswidrig war. Eine nachträgliche Zulassung der Klage nach § 5 Kündigungsschutzgesetz kommt nur in engen Ausnahmefällen in Betracht – umso wichtiger ist es, sofort anzurufen, statt abzuwarten.
Muss ich vor Gericht erscheinen?
Im Gütetermin ja, denn dort wird meist eine gütliche Einigung versucht. Ich bereite Sie darauf vor und vertrete Sie – in den meisten Fällen endet das Verfahren bereits dort mit einem Vergleich.
Trage ich das Kostenrisiko, wenn ich gewinne oder verliere?
Vor dem Arbeitsgericht trägt in erster Instanz grundsätzlich jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst, auch wenn Sie gewinnen (§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz). Das bespreche ich transparent mit Ihnen, bevor Kosten entstehen.
Kontakt

So erreichen Sie mich

Am schnellsten geht es telefonisch. Wenn Sie außerhalb der Bürozeiten anrufen und ich nicht rangehen kann, hinterlassen Sie eine kurze Nachricht, und ich rufe zurück.

Telefon

+49 160 5183343

Mo–Fr, 9:00–18:00 Uhr — und darüber hinaus nach Absprache.

Haben Sie die Kündigung gerade erst erhalten, rufen Sie jederzeit an, damit Ihre 3-Wochen-Frist gewahrt bleibt.

E-Mail

kanzlei@ra-schelkle.de

Schildern Sie kurz Ihre Situation und hängen die Kündigung als PDF an. Ich antworte in der Regel am selben Werktag.

Bitte senden Sie keine hoch­sensiblen Daten unverschlüsselt – rufen Sie mich für eine sichere Kommunikation gerne kurz an.

Rechtsanwalt Franz Schelkle
Pommernstraße 4a  ·  82327 Tutzing

Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG (vormals § 5 TMG)

Rechtsanwalt Franz Schelkle
Pommernstraße 4a, 82327 Tutzing

Telefon: +49 160 5183343
E-Mail: kanzlei@ra-schelkle.de
Website: kuendigungsschutz-schelkle.de

USt-IdNr.: DE 305 336 432

Hinweis gem. ODR-Verordnung

Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de.

Hinweis gem. § 36 VSBG

Wir werden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und sind hierzu auch nicht verpflichtet.

Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV für die journalistisch-redaktionellen Inhalte: RA Franz Schelkle, Anschrift wie oben.

Zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer

Rechtsanwaltskammer München
Tal 33, 80331 München
www.rak-muenchen.de

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet Rechtsanwalt. Die Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Der Rechtsanwalt unterliegt den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

Der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), der Fachanwaltsordnung (FAO)
dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
den Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE) sowie dem
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (EuRAG)

Diese und weitere berufsrechtlichen Regelungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) unter „Berufsrecht".

Berufshaftpflichtversicherung

R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Räumlicher Geltungsbereich: mindestens Europa im Sinne des § 51 Abs. 3 BRAO; der genaue Umfang richtet sich nach dem Versicherungsschein.
Sachlicher Umfang gemäß § 51 BRAO (Mindestversicherungssumme 250.000 € je Versicherungsfall).

Datenschutzerklärung

§ 1 Information über die Erhebung personenbezogener Daten

(1) Im Folgenden informieren wir über die Erhebung personenbezogener Daten bei Nutzung unserer Website. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adressen, Nutzerverhalten.

(2) Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist Herr Rechtsanwalt Franz Schelkle, Pommernstraße 4a, 82327 Tutzing — erreichbar unter der E-Mail: kanzlei@ra-schelkle.de, Telefon: +49 160 5183343.

(3) Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns per E-Mail oder Telefon werden die von Ihnen mitgeteilten Daten (Ihre E-Mail-Adresse, ggf. Ihr Name und Ihre Telefonnummer sowie der geschilderte Sachverhalt) von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten und eine etwaige Mandatierung anzubahnen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO (Vertragsanbahnung/-erfüllung) sowie berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen (insb. § 50 BRAO: mind. 6 Jahre nach Beendigung des Mandats).

(4) Im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit werden personenbezogene Daten und Mandats­geheimnisse zusätzlich unter Beachtung der Verschwiegenheits­pflicht nach § 43a Abs. 2 BRAO sowie § 203 StGB verarbeitet.

§ 2 Ihre Rechte

(1) Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

– Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO),
– Recht auf Berichtigung oder Löschung (Art. 16, 17 DS-GVO),
– Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO),
– Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO),
– Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO).

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§ 3 Erhebung personenbezogener Daten bei Besuch unserer Website

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