Rechtsanwalt Franz Schelkle vertritt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Kündigungsschutzklagen und begleitet Sie von der ersten Einschätzung bis zum Vergleich vor dem Arbeitsgericht – mit klaren Antworten, fairen Konditionen und kurzen Wegen.
Hinweis: Die Berechnung ist ein Orientierungswert und ersetzt keine Rechtsberatung. Berücksichtigt werden Wochenenden sowie die bundesweiten und die bayerischen Feiertage; regionale Besonderheiten einzelner Gemeinden kann sie nicht abbilden. Im Zweifel gilt deshalb: lieber einen Tag zu früh anrufen als einen zu spät.
Ich bin auf Kündigungsschutz spezialisiert und begleite Sie mit klarem Blick für Ihr Ziel: die Kündigung abwenden oder eine faire Abfindung erzielen.
Ich prüfe Ihre Kündigung umfassend anhand des Kündigungsschutzgesetzes, des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Betriebsverfassungsgesetzes und reiche die Klage fristgerecht beim Arbeitsgericht ein.
Ich verhandle konsequent für eine faire Abfindung und behalte dabei Ihre steuerliche Situation über die Fünftelregelung sowie ein mögliches Sperrzeit-Risiko im Blick.
Ob ordentlich oder außerordentlich, betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt begründet – ich prüfe jede Kündigung sorgfältig auf ihre formale und materielle Wirksamkeit.
Bevor Sie unterschreiben, prüfe ich den Vertrag auf Fallstricke wie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld oder eine Turboklausel und verhandle bei Bedarf nach.
Sind Formulierungen unklar oder verschlüsselt negativ, setze ich eine Berichtigung durch – mindestens auf die Note „gut", wenn Ihre Leistung das rechtfertigt.
Ob Resturlaub, Überstunden, Bonus, Provision oder betriebliche Altersversorgung – was Ihnen noch zusteht, setze ich für Sie durch.
Vom ersten Anruf bis zum Vergleich oder Urteil wissen Sie jederzeit, wo wir stehen und was als Nächstes kommt.
Sie schildern kurz die Situation, und ich melde mich noch am selben oder folgenden Werktag zurück.
Ich prüfe Ihre Kündigung, den Vertrag und die Umstände und sage Ihnen ehrlich, wie die Chancen wirklich stehen.
Ich reiche die Klage fristgerecht innerhalb der drei Wochen ein und vertrete Sie im Güte- sowie im Kammertermin.
In den meisten Fällen endet das Verfahren mit einem Vergleich und einer Abfindung, wo es sinnvoll ist auch mit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder einem Urteil.
Für Abfindungsverhandlungen hat sich in der Praxis eine Faustformel etabliert, die sich an einer gesetzlichen Wertung orientiert: 0,5 Bruttomonatsgehälter je Beschäftigungsjahr – genau der Satz, den das Kündigungsschutzgesetz in § 1a als Abfindungsangebot bei einer betriebsbedingten Kündigung vorsieht.
Eine Garantie ist das freilich nicht, denn ob und in welcher Höhe sich am Ende tatsächlich eine Abfindung durchsetzen lässt, hängt von den Erfolgsaussichten Ihrer Klage, dem Prozessrisiko des Arbeitgebers und den Umständen des Einzelfalls ab – nach oben wie nach unten. Genau das bespreche ich mit Ihnen im Erstgespräch.
Hinweis: Unverbindliche Faustformel-Rechnung, keine Rechtsberatung und kein Anspruch. Abfindungen sind grundsätzlich steuerpflichtig, häufig aber ermäßigt über die sogenannte Fünftelregelung nach § 34 Einkommensteuergesetz.
Als Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Tutzing am Starnberger See vertrete ich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in München, im Landkreis Starnberg und darüber hinaus.
Mein Ansatz ist denkbar einfach: verständliche Sprache statt Fachchinesisch, eine ehrliche Einschätzung statt überzogener Versprechen und eine klare Kalkulation von Anfang an. Ist eine Kündigung offensichtlich wirksam, sage ich Ihnen das offen; lohnt es sich zu klagen, gehen wir den Weg gemeinsam.
„Termine auf Wunsch auch außerhalb der Bürozeiten — Ihre Situation lässt sich selten zwischen 9 und 17 Uhr regeln."
Sie sollen von Anfang an wissen, was auf Sie zukommt und ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.
Das erste kurze Telefonat, in dem wir gemeinsam klären, ob eine Klage für Sie überhaupt sinnvoll ist, kostet Sie nichts. Erst wenn wir uns gemeinsam entscheiden, weiterzumachen, entstehen Kosten.
Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder bei Bedarf nach einer individuellen Honorarvereinbarung.
Die wichtigsten Fragen vorab — für alles Weitere ist das kostenfreie Erstgespräch da.
Am schnellsten geht es telefonisch. Wenn Sie außerhalb der Bürozeiten anrufen und ich nicht rangehen kann, hinterlassen Sie eine kurze Nachricht, und ich rufe zurück.
Mo–Fr, 9:00–18:00 Uhr — und darüber hinaus nach Absprache.
Haben Sie die Kündigung gerade erst erhalten, rufen Sie jederzeit an, damit Ihre 3-Wochen-Frist gewahrt bleibt.
Schildern Sie kurz Ihre Situation und hängen die Kündigung als PDF an. Ich antworte in der Regel am selben Werktag.
Bitte senden Sie keine hochsensiblen Daten unverschlüsselt – rufen Sie mich für eine sichere Kommunikation gerne kurz an.